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[VHFcontesting] Fw: Neue 50 MHz-Genehmigungen!!

To: <vhfcontesting@contesting.com>, <meteor-scatter@mailman.qth.net>
Subject: [VHFcontesting] Fw: Neue 50 MHz-Genehmigungen!!
From: "Steffen Regis" <dm2sr@gmx.de>
Date: Wed, 21 Dec 2005 12:33:29 +0100
List-post: <mailto:vhfcontesting@contesting.com>
Hallo,

für alle 6m-Interessierten in DL dürfte das sehr interessant sein.


Dies ist eine weitergeleitete Nachricht!
Original von: owner-rundspruch@darc.de
Datum: Mittwoch, 21. Dezember 2005, 07:53
Subject: Sonderrundspruch: Deutschland-Rundspruch 50/2005

================ Original-Nachricht =================

Hallo, liebe SWLs, YLs, XYLs und OMs,

aus aktuellem Anlass hören sie eine Sonderausgabe des
Deutschland-Rundspruches des Deutschen
Amateur-Radio-Club für die 51. Kalenderwoche 2005.
Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

- Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
- Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
- Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren

Hier die Meldungen:

Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen
-------------------------------------------------------

Als Ergebnis einer erneuten Abstimmung mit den
Primärnutzern kann die Zahl der Sonderzuteilungen für
Funkamateure mit der Genehmigungsklasse A zur Nutzung
des Frequenzteilbereichs 50,080 bis 51,000 MHz auf
Antrag erhöht werden. Darüber informiert die
Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21. Dezember
2005. Die bisher erteilten 3000 Sonderzuteilungen
behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die neuen
Sonderzuteilungen können bei der Bundesnetzagentur,
Außenstelle Mülheim, Aktienstr. 1-7, 45473 Mülheim
beantragt werden. Die Anträge können nur schriftlich
im Zeitraum vom 11. bis 31. Januar 2006 bei der
Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur
Anträge berücksichtigt, die in dem vorgenannten
Antragszeitraum unter Verwendung des Antragsformblatts
schriftlich bei der Außenstelle Mülheim eingehen.
Anträge, die nicht den genannten Bedingungen
entsprechen, insbesondere vor oder nach dem
Antragszeitraum gestellte Anträge, auch soweit diese
bereits vor der Veröffentlichung dieser  Mitteilung
gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Für den
Fall, dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige
Anträge eingehen als zugewiesen werden können,
entscheidet das Los. In diesem Fall erfolgt eine
Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur.
Mehrfachanträge auf Sonderzuteilungen für ein und
dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss aller dieser
Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht
erfolgreiche Antragsteller werden nicht einzeln
benachrichtigt. Antragsformblätter sind ab dem 21.
Dezember bei jeder Außenstelle der Bundesnetzagentur
zu erhalten sowie im Internet zum Download unter
www.Bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk
bereitgestellt.

Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben
-----------------------------------------------

Es liegen Anhaltspunkte vor, dass zahlreiche der
derzeitigen 50-MHz-Sonderzuteilungen für den
Amateurfunkdienst nicht aktiv genutzt werden. Alle
Funkamateure, die Inhaber einer Sonderzuteilung 50 MHz
sind, diese aber derzeit und in naher Zukunft nicht
nutzen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht
aktiv nutzen können, werden daher aufgerufen auf ihre
50-MHz-Zuteilung bis zum 31. Januar 2006 zu
verzichten. Gleiches gilt für Zuteilungsinhaber, die
je eine Sonderzuteilung für eine auf ihren Namen
lautende Clubstation und ihre Individualzulassung
besitzen. Damit sollen möglichst viele Funkamateure
die Chance auf eine Zuteilung für die Nutzung des 50
MHz-Bereiches erhalten.

Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren
----------------------------------------------------

Mit der Mitteilung Nr. 266 / 2002 (Amtsblatt Reg TP
Nr. 10/2002 vom 29.05.2002, S. 811) wurde die
Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im
50-MHz-Bereich bekannt gegeben. Danach müssen
Sonderzuteilungen nicht ersatzlos entfallen, wenn sich
an den registrierten Daten wie Rufzeichen,
Telefonnummer, Anschrift oder Standort Änderungen
ergaben. Zum Erhalt der Sonderzuteilung ist in diesen
Fällen ein formloser Antrag auf Änderung der
Zuteilung, mit Angabe der modifizierten Daten (alt und
neu), an die Außenstelle Mülheim zu senden.

Dies war die Sonderausgabe des
DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte
Steffen Schöppe, DL7ATE, Vorstandsmitglied des DARC.
Diesen Rundspruch gibt es auch als Fax-Abruf unter der
Nummer (05 61) 9 49 88 45, als Text oder Real-Audio-
und MP3-Datei auf der DARC-Webseite www.darc.de sowie
in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Zusätzlich
erhalten Sie den Rundspruch der Vorwoche als Fax-Abruf
unter der Durchwahl -44. Meldungen für den Rundspruch
- mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per
Post, Fax oder E-Mail ausschließlich via
redaktion@darc.de.

Vielen Dank fürs Zuhören. 73 und AWDH bis zum nächsten Jahr!

================ Ende der Original-Nachricht ========


-- 
Mit freundlichen Grüssen

Martin                            mailto:dm4im@gdxf.de



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